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Kostenerstattung bei Europäischer Gesetzlicher Krankenversicherung | Stationäre Versorgung | Diagnoseklinik München

Europäische Gesetzliche Krankenversicherung

Kostenerstattung bei stationärer Behandlung

  • Versicherungsschutz besteht nur in den Ländern der Europäischen Union und in Ländern, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (vgl. hierzu oben).
  • Unter Umständen muss aber trotzdem mit Zuzahlungen z.B. bei Arzneimitteln oder Arzthonoraren gerechnet werden.
  • Die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransports werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
  • Rechnungen von Ärzten und Krankenhäusern aus Staaten, mit denen keine Abkommen bestehen, werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.