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Kostenerstattung bei Deutscher Privater Vollversicherung mit Beihilfen | Stationäre Versorgung | Diagnoseklinik München

Deutsche Private Vollversicherung mit Beihilfeberechtigung

Kostenerstattung bei stationärer Behandlung

  • Seit dem 01.01.2004 hat sich das Beihilferecht geändert.
  • Die Kosten bei einer stationären Unterbringung in einer Privatklinik werden daher nicht mehr unmittelbar erstattet. Erstattungsfähig sind die Kosten, die bei einer vergleichbaren Behandlung in einem anderen öffentlichen Krankenhaus der Maximalversorgung angefallen wären.
  • Die Vergleichshäuser erfolgen nach dem sogenannten Wohnortprinzip. Es werden also Häuser der Maximalversorgung an dem Wohnort des Patienten zum Vergleich herangezogen. Dementsprechend lässt sich über die Höhe der Beihilfe keine eindeutige Aussagen treffen.
  • Dementsprechend lässt sich keine klare Aussage in Bezug auf die Höhe der Kostenübernahme treffen.
  • Grundsätzlich sind die Kosten der stationären Heilbehandlung in der Diagnoseklinik München.de aber unproblematisch beihilfefähig.