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Kostenerstattung bei Deutscher Privater Vollversicherung | Stationäre Versorgung | Diagnoseklinik München

Deutsche Private Vollversicherung

Kostenerstattung bei stationärer Behandlung

  • Grundsätzlich ist die Abrechnung der stationären Heilbehandlungskosten durch private Krankenversicherungen gewährleistet.
    Die mit der Behandlung anfallenden Kosten werden entsprechend der tariflichen Vereinbarung durch die privaten Krankenversicherungen übernommen, wenn die medizinische Notwendigkeit der stationären Behandlung vorliegt.
  • Anders als der Gesetzlichversicherte hat der privatversicherte Patient freie Arzt- und Klinikwahl zwischen allen zugelassenen und nichtzugelassenen Kliniken.