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Kostenerstattung bei Deutscher Gesetzlicher Krankenversicherung mit Privater Zusatzversicherung | Stationäre Versorgung | Diagnoseklinik München

Deutsche Gesetzliche Krankenversicherung mit Privater Zusatzversicherung

Kostenerstattung bei stationärer Behandlung

  • Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wurden in den letzten Jahren erheblich eingeschränkt. Für gesetzlich Versicherte führt dies zu umfangreichen Selbstbeteiligungen und Einschnitte im Leistungskatalog. Durch eine private Zusatzversicherung werden die Leistungen in vielen Bereichen erheblich erweitert. Dementsprechend hängt die Zahlung der privaten Zusatzversicherungen sehr stark von dem einzelnen Versicherungsvertrag ab.
  • Hingewiesen werden muss aber auf die Fälle, bei denen ein sogenannter Vorbehalt vereinbart wurde. Die Zahlung der privaten Zusatzversicherungen erfolgt dann vorbehaltlich der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung.
  • In anderen Fällen werden nur sogenannte Wahlleistungen von der Erstattung umfasst. Das heißt, es werden nur über das medizinisch notwendige Maß hinausgehende Leistungen wie Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung erstattet.
  • Die Kostenbeteiligung sollte vor Behandlungsantritt eindeutig geklärt sein.