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Kostenerstattung bei Deutscher Gesetzlicher Krankenversicherung | Stationäre Versorgung | Diagnoseklinik München
Deutsche Gesetzliche Krankenversicherung
Kostenerstattung bei stationärer Behandlung
- Die Diagnoseklinik ist eine reine Privatklinik und nimmt nicht an der vertraglichen Versorgung teil. Das heißt, sie hat keinen Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenversicherungen. Dies liegt daran, dass die Diagnoseklinik in keinem Landesbedarfsplan aufgenommen werden kann.
- Dementsprechend erfolgt grundsätzlich keine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen.
- Das heißt jedoch nicht, dass eine Zahlung in jedem Fall von der gesetzlichen Krankenversicherung verweigert wird. Aus Erfahrung wissen wir, dass in einzelnen Fällen auch gesetzlich Versicherte im Rahmen einer Kulanz- oder Ausnahmeregelung eine Kostenerstattung oder einen Kostenbeitrag erhalten haben.
- Allerdings sollte die Kostensituation vor Behandlungsantritt eindeutig geklärt sein.