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Kostenerstattung | Stationäre Versorgung | Diagnoseklinik München

Die stationäre Versorgung erfolgt in der Diagnoseklinik München.de. Dabei handelt es sich um eine Privatklinik nach § 30 Gewerbeordnung. Die konzessionierte private Krankenanstalt nimmt an der vertragsärztlichen Versorgung nicht teil.

Die Diagnoseklinik München rechnet in Anlehnung an das gesetzlich vorgesehene DRG-Fallpauschalengesetz ab. Den aktuellen Zahlungssatz entnehmen Sie bitte dem DRG-Entgelttarif.

Nähere Informationen darüber erhalten Sie von unseren Mitarbeiter/-innen vom Patientenaufnahme-Team.

Zu beachten ist, dass die Diagnoseklinik München.de eine private Belegklinik ist.
Das heißt, in den DRG-Fallpauschalen sind alle so genannten „Basisleistungen“ enthalten. Sie umfassen die pflegerischen und medizintechnischen Leistungen, sowie die Unterbringung.

Nicht enthalten sind die ärztlichen Honorare des Operateurs und des Anästhesisten. Diese liquidieren ihr Tätigwerden unabhängig von der Diagnoseklinik München nach der Gebührenordnung für Ärzte.

Unsere DRG-Entgeldtarife und die allgemeinen Vertragsbedingungen erhalten Sie von unseren Mitarbeiter/-innen des Patientenaufnahme-Teams.

Es kommt immer wieder vor, dass der Versicherungsschutz unklar ist, nicht ausreichend oder nur befristet besteht. Auch wenn ein Versicherungsschutz besteht, wird durch den Versicherer in der Regel nur eine befristete Kostenzusage erteilt. Wir müssen uns deshalb generell vorbehalten, die entstehenden Krankenhauskosten in voller Höhe mit dem Patienten abzurechnen.

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