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Kostenerstattung bei Europäischer Privater Krankenversicherung | Ambulante Versorgung | Diagnoseklinik München

Europäische Private Krankenversicherung

Kostenerstattung bei ambulanter Behandlung

  • Der europäische privatversicherte EU-Patient wird grundsätzlich wie ein deutscher privatversicherter Patient behandelt.
    Die Kosten der jeweiligen Behandlung werden dabei aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) errechnet.
  • Für die privaten Krankenversicherer macht es in vielen Fällen kein Unterschied, ob der Patient sich im In- oder Ausland behandeln lässt.
    Zu beachten ist allerdings, dass die Behandlungskosten in der Höhe meistens begrenzt sind. Den Rahmen bilden hierbei die Kosten, die bei einer Behandlung im Inland fällig gewesen wären. Darüber hinaus kann auch in einzelnen Versicherungsverträgen ein Leistungsausschluss für Auslandsbehandlungen vereinbart sein.
  • Es empfiehlt sich stets die Auslandsbehandlung vor Antritt der Behandlung mit der privaten Krankenversicherung abzuklären.