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Kostenerstattung bei Deutscher Gesetzlicher Krankenversicherung mit Privater Zusatzversicherung | Ambulante Versorgung | Diagnoseklinik München

Deutsche Gesetzliche Krankenversicherung mit Privater Zusatzversicherung

Kostenerstattung bei ambulanter Behandlung

  • Kostenerstattung erfolgt vor allem für Leistungen die aus dem gesetzlichen Versicherungsschutz ausgegliedert wurden, wie z.B. Sehhilfen, Akupunktur, Heilpraktiker, Heil- /Arzneimittel, Rücktransport.
  • Im Rahmen einer ambulanten Behandlung sind die Kosten zum überwiegenden Teil von der gesetzlichen Krankenkasse zu tragen. Dementsprechend gilt das zu den gesetzlich versicherten Patienten Gesagte.
  • Jedoch gibt es auch im Rahmen der Zusatzversicherung ganz unterschiedliche Vertragsgestaltungen, so dass diesbezüglich keine allgemein gültige Aussage getroffen werden kann.