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Kostenerstattung bei Deutscher Gesetzlicher Krankenversicherung |Ambulante Versorgung | Diagnoseklinik München
Deutsche Gesetzliche Krankenversicherung
Kostenerstattung bei ambulanter Behandlung
- Soweit der behandelnde Arzt an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, erfolgt eine Abrechnung der ambulanten Leistungen nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) direkt über Versicherungskarte mit der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse.
- Nimmt der behandelnde Arzt nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teil, handelt es sich um eine Privatbehandlung die nicht über die Kasse abgerechnet werden kann.
- Die Erstattung von Vorsorgeleistungen erfolgt nach dem gesetzlich eingeführten Programm der gesetzlichen Krankenkassen. Diesbezüglich darf auf die Versicherungsbedingungen und den anhängenden Katalogen verwiesen werden.
- Soweit Leistungen außerhalb dieses Kataloges erbracht werden, handelt es sich um sogenannte IGEL (individuelle Gesundheitsleistungen). Diese werden durch die Krankenkasse nicht erstattet. Sie werden allerdings mit entsprechendem Hinweis individuell mit dem Patienten vereinbart. Eine Erstattung der damit zusammenhängenden Kosten durch die Krankenkasse erfolgt regelmäßig nicht.