Kostenerstattung | Ambulante Versorgung | Diagnoseklinik München
Kostenerstattung Ambulant
Die ambulante Versorgung findet in den Räumen der Diagnoseklinik.de oder in den angegliederten Praxen der niedergelassenen Ärzte statt.
Die Abrechnung erfolgt bei Privatversicherten Patienten nach dem Haustarif (DKG-NT) oder nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) direkt gegenüber dem Patienten.
Bei Gesetzlich versicherten Patienten erfolgt die Abrechnung nach dem sogenannten Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse.
Grundsätzlich werden die Kosten bei einer ambulanten Behandlung durch die einzelnen Kostenträger unter Berücksichtigung der bestehenden Versicherungsverträge erstattet.
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